Beschluss: Entwurf Antragstext SHT 2012

Originalversion

1 Der Schleswig-Holstein-Tag möge beschließen:
2
3 Die Junge Union Schleswig-Holstein fordert die Einführung
4 von Mehrkandidatenwahlkreisen in Schleswig-Holstein zu
5 Landtagswahlen. Dazu soll das Landeswahlrecht nach folgenden
6 Punkten geändert werden:
7
8 1. Einführung von Mehrkandidatenwahlkreise für die
9 Direktwahl (Zweitstimme)
10 2. Dazu Schaffung von 7 Direktwahlkreisen aus denen 35
11 Landtagsabgeordnete direkt gewählt werden, d.h. 5 Kandidaten
12 je Wahlkreis
13 3. Die Zweitstimme besteht aus fünf Einzelstimmen, die
14 kumuliert (Mehrere Stimmen für einen Kandidaten) und
15 panaschiert (Stimmen auf unterschiedlichen Listen) werden
16 können.
17 4. Für die Direktwahl (Zweitstimme) schlagen die Parteien
18 eine "Liste" von bis zu 10 Kandidaten vor.
19 5. Die Möglichkeit der Wahl einer Liste wird ausgeschlossen.
20 6. Für die Erststimme bleibt die Regelung von festen
21 Landeslisten der Parteien bestehen. Der Wähler wählt durch
22 eine Stimme eine bestimmte Partei.
23 7. Die Erststimme bestimmt die Zusammensetzung des
24 Parlaments. Je nach Stimmenanteil werden 34 Abgeordnete zu
25 den Direktkandidaten ergänzt.
26 8. Die 5%-Regel des SSWs wird abgeschafft. Durch die neue
27 Regelung kann der SSW realistisch in den Gebieten der
28 dänischen Minderheit Direktkandidaten gewinnen.
29
30 Begründung
31 Pro
32 Der Bürger bekommt mehr Entscheidungsrechte bei der Wahl,
33 Wählen kann dadurch attraktiver werden.
34 Gerade jüngere Kandidaten bekommen größere Chancen gewählt
35 zu werden.
36 Die CDU kann in Regionen Direktkandidaten ins Parlament
37 schicken, die heute ungewinnbar sind.
38 Die größeren Wahlkreise stärken das "regionale" Denken und
39 beenden "lokales" Denken.
40 Parteien insbesondere Volksparteien bekommen besser die
41 Möglichkeit ihr breites Spektrum an möglichen Kandidaten zu
42 präsentieren. (Frauen, junge Kandidaten, Vereinigungen,
43 etc.)
44 Die CDU hat mit Sicherheit Direktkandidaten (ca. 10) und
45 kann auf Landesebene mehr Einfluss auf die Zusammensetzung
46 der Fraktion nehmen.
47 Es gibt auch CDU-Abgeordnete, die nicht aus den 20-25
48 direktgewinnbaren Wahlkreisen kommen. Rechnerisch wird die
49 Landesliste auch in Zukunft nicht deutlich mehr als 3 Plätze
50 ziehen. Es sei denn, wir verkacken richtig.
51 Überhangmandate sind rechnerisch sehr sehr unwahrscheinlich.
52
53 Contra
54 Das Wahlrecht ist komplizierter, es könnte Wähler
55 abschrecken an der Wahl teilzunehmen (In Hamburg hat es bis
56 jetzt keinen solchen Effekt gegeben).
57 Die CDU "verliert" ihre Hochburgen, da die größeren
58 Wahlkreise durchmischter sind.
59 Es gibt nicht mehr den "eigenen" Dirketkandidaten sondern
60 mehrere.
61 Die Wahlkreise werden größer und anonymer.
62 Es kann leichter zu innerparteilichen Wettbewerb kommen,
63 insbesondere bzw. auch während des Wahlkampfes.
64 Auch kleine Parteien werden in Zukunft Direktkandidaten
65 haben.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Der Schleswig-Holstein-Tag möge beschließen:
2
3 Die Junge Union Schleswig-Holstein fordert die Einführung
4 von Mehrkandidatenwahlkreisen in Schleswig-Holstein zu
5 Landtagswahlen. Dazu soll das Landeswahlrecht nach folgenden
6 Punkten geändert werden:
7
8 1. Einführung von Mehrkandidatenwahlkreise für die
9 Direktwahl (Zweitstimme)
10 2. Dazu Schaffung von 7 Direktwahlkreisen aus denen 35
11 Landtagsabgeordnete direkt gewählt werden, d.h. 5 Kandidaten
12 je Wahlkreis
13 3. Die Zweitstimme besteht aus fünf Einzelstimmen, die
14 kumuliert (Mehrere Stimmen für einen Kandidaten) und
15 panaschiert (Stimmen auf unterschiedlichen Listen) werden
16 können.
17 4. Für die Direktwahl (Zweitstimme) schlagen die Parteien
18 eine "Liste" von bis zu 10 Kandidaten vor.
19 5. Die Möglichkeit der Wahl einer Liste wird ausgeschlossen.
20 6. Für die Erststimme bleibt die Regelung von festen
21 Landeslisten der Parteien bestehen. Der Wähler wählt durch
22 eine Stimme eine bestimmte Partei.
23 7. Die Erststimme bestimmt die Zusammensetzung des
24 Parlaments. Je nach Stimmenanteil werden 34 Abgeordnete zu
25 den Direktkandidaten ergänzt.
26 8. Die 5%-Regel des SSWs wird abgeschafft. Durch die neue
27 Regelung kann der SSW realistisch in den Gebieten der
28 dänischen Minderheit Direktkandidaten gewinnen.
29
30 Begründung
31 Pro
32 Der Bürger bekommt mehr Entscheidungsrechte bei der Wahl,
33 Wählen kann dadurch attraktiver werden.
34 Gerade jüngere Kandidaten bekommen größere Chancen gewählt
35 zu werden.
36 Die CDU kann in Regionen Direktkandidaten ins Parlament
37 schicken, die heute ungewinnbar sind.
38 Die größeren Wahlkreise stärken das "regionale" Denken und
39 beenden "lokales" Denken.
40 Parteien insbesondere Volksparteien bekommen besser die
41 Möglichkeit ihr breites Spektrum an möglichen Kandidaten zu
42 präsentieren. (Frauen, junge Kandidaten, Vereinigungen,
43 etc.)
44 Die CDU hat mit Sicherheit Direktkandidaten (ca. 10) und
45 kann auf Landesebene mehr Einfluss auf die Zusammensetzung
46 der Fraktion nehmen.
47 Es gibt auch CDU-Abgeordnete, die nicht aus den 20-25
48 direktgewinnbaren Wahlkreisen kommen. Rechnerisch wird die
49 Landesliste auch in Zukunft nicht deutlich mehr als 3 Plätze
50 ziehen. Es sei denn, wir verkacken richtig.
51 Überhangmandate sind rechnerisch sehr sehr unwahrscheinlich.
52
53 Contra
54 Das Wahlrecht ist komplizierter, es könnte Wähler
55 abschrecken an der Wahl teilzunehmen (In Hamburg hat es bis
56 jetzt keinen solchen Effekt gegeben).
57 Die CDU "verliert" ihre Hochburgen, da die größeren
58 Wahlkreise durchmischter sind.
59 Es gibt nicht mehr den "eigenen" Dirketkandidaten sondern
60 mehrere.
61 Die Wahlkreise werden größer und anonymer.
62 Es kann leichter zu innerparteilichen Wettbewerb kommen,
63 insbesondere bzw. auch während des Wahlkampfes.
64 Auch kleine Parteien werden in Zukunft Direktkandidaten
65 haben.

Vorschlag

  1. Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Beschlusses, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.

  2. Wählen Sie, ob Änderungen im Vergleich zur Originalversion hervorgehoben werden sollen.

  3. Sie können hier auch eine neue Version des Beschlusses einbringen.